Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. findest du hier .
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Mitglied in der DLRG kann man von Geburt an werden. Möchten Sie die Arbeit der Ortsgruppe Magdeburg mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen?
Sie können sich zum Einen für eine ordentliche Mitgliedschaft entscheiden bei der Sie die Möglichkeit haben an Veranstaltungen, Ausbildungen und Trainingszeiten der Ortsgruppe teilzunehmen.
Zum anderen können Sie die den Verein mit einer Fördermitgliedschaft durch einen geminderten Jahresbeitrag unterstützen.
Haben Sie sich für eine Mitgliedschaft entschieden? Dann können Sie über den Button "Mitglied werden" direkt eine E-Mail an uns schicken. Bitte hängen Sie die Beitrittserklärung an!
Im Folgenden besteht die Möglichkeit die aktuelle Beitrittserklärung, die Satzungn sowie eine Aufstellung aller aktuellen Mitgliedsbeiträge einzusehen, herunterzuladen und/oder auszudrucken.
Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis spätestens zum 30.11. schriftlich (Siehe Satzung § 4, 2a) eingegangen sein, ansonsten wird die Mitgliedschaft automatisch für das darauf folgende Jahr verlängert.
Alternativ können Sie in den jeweiligen Fällen selber eine E-Mail oder einen Brief an die Postadresse der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. schicken.
Für die E-Mail geht das Ganze mit dem Betreff "Mitgliedsantrag" oder "Mitgliedschaft kündigen" an die Adresse mitgliedschaft(at)magdeburg.dlrg.de.
Bitte denken Sie immer an die ausgefüllte Betrittserklärung im Eintrittsfall!
Beitragsstaffel | Beitrag |
---|---|
Erwachsene | 90,00 EUR |
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr*) | 50,00 EUR |
Studenten, Inhaber des MD-Pass gegen Nachweis; Härtefallregelung**) | 60,00 EUR |
Familien gemäß Definition der DLRG Bundestagung***) | 180,00 EUR |
Familien mit MD-Pass gegen Nachweis; Härtefallregelung**) | 120,00 EUR |
Fördermitgliedschaft | 50,00 EUR |
*) Im Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres zählt noch der Kinderbeitrag
**) Die Härtefallregelung greift auf Antrag des Mitglieds und wird im Einzelfall durch den Vorstand beschlossen.
***) Definition Familien:
Eltern mit mindestens einem minderjährigen Kind oder alleinerziehenden Personen mit mindestens zwei minderjährigen Kindern zahlen einen Familienbeitrag in Höhe von zwei Erwachsenenbeiträgen.
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